Ratgeber
Barrierefreiheit: wann sie Pflicht ist
Wir bauen Buchungs-, Dispositions- und Planungssysteme für Betriebe, denen die Standardlösung nicht passt. Seit Juni 2025 ist bei einem Teil davon Barrierefreiheit keine Frage des Geschmacks mehr, sondern Gesetz. Diese Seite sagt, wann das gilt, wen es trifft und was es bei uns kostet.
Seit wann
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es setzt eine europäische Richtlinie um und betrifft unter anderem „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr".
Die Grenze verläuft beim Vertragsschluss
Nicht zwischen Website und Software, und auch nicht zwischen schön und schlicht. Entscheidend ist eine einzige Frage: Kann ein Verbraucher hier online einen Vertrag abschließen?
- Eine Seite, die nur informiert, fällt nicht darunter.
- Sobald jemand buchen, bestellen oder verbindlich einen Termin vereinbaren kann, schon.
Das trifft dann auch das Portal, in dem eine Mieterin einen Schaden meldet, oder die Seite, auf der ein Gast seinen Platz bestätigt. Nicht nur den offensichtlichen Webshop.
Wen es nicht trifft
Kleinstunternehmen sind ausgenommen, und die Schwelle ist eng: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Beide Bedingungen müssen zutreffen.
Vier Beschäftigte und 500.000 € Umsatz sind also befreit. Drei Beschäftigte und drei Millionen Umsatz nicht. Fünfzehn Beschäftigte und eine Million Umsatz auch nicht. Gezählt wird in Vollzeitstellen, Auszubildende bleiben außen vor.
Auf fünf Betriebe angewendet
Die fünf Beispiele auf unserer Startseite zeigen, wie schnell man drin ist:
- Stadttouren-Anbieter. Gäste buchen online. Neun Guides, die Schwelle ist knapp — hier lohnt das Nachrechnen.
- Bio-Bäckerei mit vier Filialen. Ohne Vorbestellung außen vor. Mit Vorbestellung drin, denn achtundzwanzig Beschäftigte reißen die Schwelle.
- Hausverwaltung. Mieterinnen sind Verbraucher. Sobald sie im Portal etwas verbindlich melden oder beauftragen, wird es relevant.
- Verlag mit tausend geladenen Gästen. Wenn die Gäste sich selbst anmelden, ebenfalls.
- Sanitär-Notdienst. Disposition ist rein intern. Fällt nicht darunter — bis jemand ein Kundenportal möchte.
Intern gibt es trotzdem einen Anspruch
Ein reines Dispositionsbrett fällt nicht unter das BFSG. Es gibt aber eine zweite Regel, die oft übersehen wird: Schwerbehinderte Beschäftigte haben nach § 164 Abs. 4 SGB IX Anspruch auf eine behinderungsgerecht gestaltete Arbeitsstätte und auf die erforderlichen technischen Arbeitshilfen. Software, mit der jemand acht Stunden am Tag arbeitet, gehört dazu.
Das gilt auf Verlangen, nicht automatisch, und es endet dort, wo der Aufwand unverhältnismäßig wird. Zwei Dinge sind trotzdem praktisch: Die Integrationsämter bezuschussen solche Anpassungen, und wer von vornherein sauber baut, kommt gar nicht erst in die Lage, nachrüsten zu müssen.
Was das bei uns kostet
Verbraucherseitige Teile bauen wir barrierefrei, ohne das gesondert auszuweisen. Nicht aus Großzügigkeit: Von Anfang an mitgedacht kosten Kontraste, Fokus, Tastaturbedienung und saubere Auszeichnung fast nichts. Nachträglich kostet dasselbe ein Vielfaches. Und ein Buchungsweg, den du hinterher nicht betreiben darfst, ist kein fertiges Werk.
Gesondert berechnet wird, was echten Mehraufwand macht:
- Prüfung mit einem Screenreader auf einem echten Gerät, nicht nur mit einem Prüfwerkzeug.
- Vollständige Tastaturbedienung komplexer Ansichten. Ein Dispositionsbrett mit Ziehen und Ablegen ohne Maus bedienbar zu machen ist echte Arbeit, und genau daran scheitern die meisten.
- Ein dokumentierter Prüfbericht, den du vorlegen kannst.
Woran du prüfen kannst, ob wir das können
An dieser Website. Sie ist nach WCAG 2.2 auf Stufe AA gebaut: jeder Textton ist gegen den Hintergrund durchgerechnet, es gibt eine durchgehende Tastaturbedienung mit sichtbarem Fokus, Bewegung hält sich an die Systemeinstellung, und jedes Fallbild trägt eine ausführliche Beschreibung für Screenreader.
In der Barrierefreiheitserklärung steht auch, wo die Grenzen liegen und dass die Prüfung eine eigene war, keine externe. Das ist der ehrlichere Beleg als ein Siegel.
Erstgespräch vereinbaren, 30 Minuten, kostenlos. Wenn du wissen willst, ob dich das Gesetz trifft, reicht dafür meistens eine Frage: Kann bei dir jemand online etwas verbindlich abschließen?
Quellen
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Kraft seit 28. Juni 2025. Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882. Anwendungsbereich Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: § 1 Abs. 3.
- Ausnahme für Kleinstunternehmen: § 3 Abs. 3 BFSG, Schwelle nach Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission (weniger als 10 Beschäftigte in Vollzeitstellen und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme).
- Ansprüche schwerbehinderter Beschäftigter: § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 und 5 SGB IX, Grenze der Unzumutbarkeit in Satz 3. Förderung durch die Integrationsämter: § 26 SchwbAV.
- Prüfmaßstab dieser Website: WCAG 2.2 Stufe AA, entsprechend EN 301 549.